Das Thema TARDOC entwickelt sich sehr schnell.
Informationen der FMH:
WICHTIG: Korrekte Beantragung von Besitzstandspositionen bis am 15. November
Die Beantragung von Besitzstandspositionen ist seit Anfang Juli gestartet. Das Antragsfenster schliesst am 15. November 2025 – danach ist keine Beantragung mehr möglich.
Eine hilfreiche Übersicht mit einer schrittweisen Anleitung zur korrekten Beantragung von Besitzstandspositionen (nur wirklich nötige Besitzstandpositionen sollen erfasst werden)
Wie Sie vorgehen müssen, um abzuklären, ob Sie Positionen im Besitzstand haben oder neu in den Besitzstand nehmen müssen, wird Ihnen hier genau erklärt. Die Antragstellung läuft wie gehabt über die OAAT-Datenbank LegiData
Die Kriterien zur Anerkennung des Besitzstands angepasst
in Antrag auf Besitzstandswahrung wird genehmigt, wenn
- in den Jahren 2022-2024 Ihre GLN-Nummer als verantwortliche oder ausführende Ärztin bzw. als verantwortlicher oder ausführender Arzt auf den Rechnungen aufgeführt ist,
- UND Sie die Berufsausübungsbewilligung (BAB) oder den Facharzttitel im Jahr 2024 oder früher erlangt haben,
- UND Sie die frühere TARMED-Position, die neu einer TARDOC-Position oder einer Ambulanten Pauschale entspricht, seit Erhalt der Berufsausübungsbewilligung (BAB) oder des Facharzttitels mindestens 15-mal im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 abgerechnet haben.
Wichtig:
- Einen Besitzstand müssen Sie nur für jene Positionen beantragen, die nicht bereits durch Ihren Facharzttitel, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt oder einen Fähigkeitsausweis abgedeckt sind.
- Bereits eingereichte und abgelehnte Anträge werden nach diesen Kriterien ohne Kostenfolge für den Antragsteller erneut geprüft und müssen nicht neu eingereicht werden.
- Bereits genehmigte Anträge zur Besitzstandswahrung werden nicht tangiert und behalten ihre Gültigkeit.
- Die ausführlich erläuterte Prüflogik LegiData finden Sie hier.
Weitere regelmäßig aktualisierte Informationen auf der FMH-Website:
Besitzstand | TARDOC und Ambulante Pauschalen
Schulungen
Die FMH hat eine allgemeine Schulung zur Nutzung des gesamtheitlichen Tarifsystems eingerichtet. Zudem bietet sie Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit den Tarifen an.
Die Ärztekasse stellt Schulungsunterlagen für die Nutzung von Doppio zur Verfügung, insbesondere zur Rechnungserfassung, zur Datenübermittlung und zu weiteren wichtigen Funktionen. Außerdem stellt sie ein Dokument mit verschiedenen Informationen und Hinweisen für die Organisatoren der CROWD-Befragungen bereit.
TARDOC und ambulante Pauschalen lösen TARMED ab – das ändert sich ab 2026:
Die wichtigsten Änderungen in Kürze | TARDOC und Ambulante Pauschalen
Tarif-Wiki, Informationsplattform der FMH zum neuen Ärztetarif
Als FMH-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich im Tarif-Wiki über den neuen Ärztetarif umfassend zu informieren.
Die Expertinnen und Experten der FMH haben strukturiert nach Fachbereich aufgeschlüsselte Informationen zusammengestellt, die einen
zeit- und ortsunabhängigen Überblick über die wichtigsten Änderungen ermöglichen: Informationen zu Tarif-Wiki | TARDOC und Ambulante Pauschalen
Hotline bei Fragen
Mit einer E-Mail an tarife.ambulant@fmh.ch erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen. Telefonisch erhalten Sie über 0900 827 362 jeden Donnerstag – und ab 18. August täglich – Auskunft. Für FMH-Mitglieder sind die ersten zehn Minuten kostenlos:
Hotline | TARDOC und Ambulante Pauschalen