Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft bei der MFÄF, füllen Sie dazu nachstehendes Zulassungsformular aus und senden Sie es gemeinsam mit den verschiedenen, geforderten Dokumenten sowie mit einem Empfehlungsschreiben eines Ihrer Paten/einer Ihrer Patinnen (für eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied) an das Sekretariat. Sie finden weitere Erklärungen zu diesem Schreiben in nachstehender Datei. Mitgliedschaften werden zweimal pro Jahr anlässlich einer Generalversammlung genehmigt. Dabei ist die Anwesenheit des Kandidaten oder der Kandidatin sowie eines seiner/ihrer Paten oder einer seiner/ihrer Patinnen (für eine Aufnahme als ordentliches Mitglied) verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass die kompletten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist im Sekretariat vorliegen müssen. Ihr Lebenslauf sowie das Empfehlungsschreiben werden zur Einsicht im für Mitglieder vorbehaltenen Teil unserer Website während ungefähr 4 Wochen veröffentlicht. Die Daten für die Versammlungen werden, sobald sie feststehen, auf der Website der MFÄF angegeben.
Im Hinblick einer Aufnahme anlässlich der Generalversammlung am 12. Juni 2025 wird die Frist für die Abgabe der Kandidatur auf den Freitag 14. März 2025, 12 Uhr, festgelegt. Die Frist für die Abgabe von Kandidaturen für die Aufnahme in die Generalversammlung am 21. November 2024 ist abgelaufen. Am Freitag, den 3. Oktober 2025 findet ein Einführungstag in das Schweizer und Freiburger Gesundheitssystem statt, der den Ärzt*innen des Kantons offensteht und gemeinsam von der MFÄF, dem Kantonsarztamt und dem Amt für Gesundheit organisiert wird. Neue Mitglieder sind verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach ihrer formellen Aufnahme durch die Generalversammlung an diesem Kurs teilzunehmen. Personen, die ihre Unterlagen zur Kandidatur hinterlegt haben, werden über die Einschreibungsmodalitäten informiert. Zögern Sie nicht und wenden Sie sich für weitere Informationen an das Sekretariat. |
Juristische Person
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft bei der MFÄF, füllen Sie dazu nachstehendes Zulassungsformular aus und senden Sie es gemeinsam mit den verschiedenen, geforderten Dokumenten an das Sekretariat. Mitgliedschaften werden zweimal pro Jahr anlässlich einer Generalversammlung genehmigt. Dabei ist die Anwesenheit des für die Einrichtung verantwortlichen Arztes verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass die kompletten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist im Sekretariat vorliegen müssen. Die Namen der kandidierenden juristischen Personen werden zur Einsicht im für Mitglieder vorbehaltenen Teil unserer Website während ungefähr 4 Wochen veröffentlicht. Die Daten für die Versammlungen werden, sobald sie feststehen, auf der Website der MFÄF angegeben. Im Hinblick einer Aufnahme anlässlich der Generalversammlung am 12. Juni 2025 wird die Frist für die Abgabe der Kandidatur auf den Freitag 14. März 2025, 12 Uhr, festgelegt. Die Frist für die Abgabe von Kandidaturen für die Aufnahme in die Generalversammlung am 21. November 2024 ist abgelaufen. Die Frist für eine Aufnahme in die Generalversammlung am 20. Juni 2024 ist abgelaufen. |
ZSR-Nummer und Beitritt zu TARMED-Tarifverträgen Alle nützlichen Informationen finden Sie auf unserer Website. |