Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft bei der MFÄF, füllen Sie dazu nachstehendes Zulassungsformular aus und senden Sie es gemeinsam mit den verschiedenen, geforderten Dokumenten sowie mit einem Empfehlungsschreiben eines Ihrer Paten/einer Ihrer Patinnen (für eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied) an das Sekretariat. Sie finden weitere Erklärungen zu diesem Schreiben in nachstehender Datei.
Mitgliedschaften werden zweimal pro Jahr anlässlich einer Generalversammlung genehmigt. Dabei ist die Anwesenheit des Kandidaten oder der Kandidatin sowie eines seiner/ihrer Paten oder einer seiner/ihrer Patinnen (für eine Aufnahme als ordentliches Mitglied) verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass die kompletten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist im Sekretariat vorliegen müssen. Ihr Lebenslauf sowie das Empfehlungsschreiben werden zur Einsicht im für Mitglieder vorbehaltenen Teil unserer Website während ungefähr 4 Wochen veröffentlicht.
Die Daten für die Versammlungen werden, sobald sie feststehen, auf der Website der MFÄF angegeben.
Im Hinblick einer Aufnahme anlässlich der Generalversammlung am 23. November 2023 wird die Frist für die Abgabe der Kandidatur auf den 15. September 2023, 12 Uhr, festgelegt.
Die Frist für die Abgabe der Kandidatur für die Aufnahme anlässlich der Generalversammlung am 22. Juni 2023 ist abgelaufen.
Am Freitag, den 29. September 2023 findet ein Einführungstag in das Schweizer und Freiburger Gesundheitssystem statt, der den Ärzt*innen des Kantons offensteht und gemeinsam von der MFÄF, dem Kantonsarztamt und dem Amt für Gesundheit organisiert wird. Dieser Kurs ist für unsere neuen Mitglieder verpflichtend. Personen, die ihre Unterlagen zur Kandidatur hinterlegt haben, werden über die Einschreibungsmodalitäten informiert.
Zögern Sie nicht und wenden Sie sich für weitere Informationen an das Sekretariat.