Beitritt zu TARDOC-Tarifverträgen

DIE KANTONALEN VERTRÄGE SIND NOCH NICHT UNTERZEICHNET. EIN BEITRITT IST DAHER DERZEIT NICHT MÖGLICH (Stand: Ende Juni 2026).

Es ist jedoch erforderlich, die Rahmenverträge über myFMH zu unterzeichnen.

Für Ärzte, die eine Einrichtung betreiben, sind zwei Mitgliedschaften erforderlich, und zwar:

  • Selbstständiger Arzt

UND

  • Einrichtungen (über das myFMH des verantwortlichen Arztes)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Sekretariat der MFÄF (secretariat@mfaf.ch).