Die FMH hat Informationen zum Verfahren für den Beitritt zu den Tarifverträgen übermittelt. Diese Beitritte sind erforderlich, um die neuen Tarife 2026 anwenden zu können.
Das Verfahren erfolgt in zwei Schritten:
1. Beitritt zu den nationalen Verträgen (aktuell laufend)
Der Beitritt erfolgt ab sofort über Portal myFMH (Rubrik Verträge):
Nationaler Tarifvertrag zur Tarifstruktur KVG
Nationaler Basisvertrag für UVG, MVG, IVG → Taxpunktwert: 92 Rappen
2. Beitritt zu den kantonalen KVG-Verträgen (folgt später)
Dieser Schritt erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, ebenfalls über myFMH.
Drei Verträge werden mit folgenden Versicherergruppen abgeschlossen:
HSK
CSS
santésuisse SA
Diese kantonalen Verträge sind mit den Versicherern noch nicht endgültig abgeschlossen. Eine grundsätzliche Einigung sieht einen Taxpunktwert KVG von 91 Rappen vor.
Weitere Informationen folgen, sobald das Verfahren gestartet werden kann. Die neuen Tarife treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Zum Beitritt zu den Verträgen sind verpflichtet:
Alle Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis
Alle Ärztinnen und Ärzte, die in einer ambulanten Institution tätig sind, einschliesslich der verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte
(Dies betrifft nicht den spitalambulanten Bereich.)
Für ambulante Institutionen gilt:
Die verantwortliche Ärztin bzw. der verantwortliche Arzt muss sich persönlich den Verträgen anschliessen (wie jede Ärztin bzw. jeder Arzt in einer Institution).
Anschliessend – voraussichtlich im November/Dezember – ist die Institution selbst anzuschliessen.
Weitere Informationen folgen, sobald das Portal myFMH dies ermöglicht.
Beide Beitritte – der persönliche und der institutionelle – erfolgen über myFMH mittels des persönlichen Logins der verantwortlichen Ärztin bzw. des verantwortlichen Arztes.
Für Personen, die keine FMH-Nummer besitzen, besteht die Möglichkeit, über den Reiter „Support“ im Portal myFMH ein Login zu beantragen.