Ein Dokument wurde vom Kantonsarztamt (KAA) und der Kantonszahnärztin verfasst, in Zusammenarbeit mit der Clinique Générale, der Freiburger Zahnärzte-Gesellschaft (SSO-Freiburg), dem freiburger spital (HFR) und der Ärztegesellschaft des Kantons Freiburg (MFÄF). Es richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie an Ärztinnen und Ärzte, die sich mit Fragen der Antibiotikaprophylaxe bei Zahnbehandlungen befassen, da letztere für bestimmte Patientinnen und Patienten ein potenzielles Risiko darstellen.

Um die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen, sollten Antibiotika nur verschrieben werden, wenn sie notwendig und empfohlen sind, insbesondere im Bereich der Prophylaxe einer infektiösen Endokarditis.

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