Ab dem 1. September 2022 können Podologen die medizinische Fußpflege von Diabetikern mit einem Risikofaktor für das diabetische Fußsyndrom über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung. Diese Neuerung basiert auf dem Beschluss des Bundesrates vom 26. Mai 2021, um dem Mangel an qualifizierten Fachkräften entgegenzuwirken und den Zugang zu medizinischer Fußpflege zu gewährleisten.

Um den Ärzten alle notwendigen Informationen zu übermitteln (Rezept für Podologie, Liste der Podologen, die KVG-Leistungen erbringen, etc...), hat die Société Suisse des Podologues eine Mitteilung mit allen nützlichen Links vorbereitet.

Sie das offizielle Kommunikationsschreiben der Société Suisse des Podologues

SSP / Société des Podologues

www.podologues.ch 

OPS / Organisation Podologie Suisse

www.ops.swiss