Für den Erhalt einer ZSR-Nummer müssen Ärzt*innen den TARMED-Rahmenverträgen (KVG) und den kantonalen Anschlussverträge (Santésuisse un HSK) beitreten. Dazu befolgen Sie bitte die im Folgenden angegebenen Schritte.

Unabhängige Ärzt*innen (Mitglieder, Nicht-Mitglieder und Kandidat*innen), die eine ZSR-Nummer erhalten möchten, müssen den TARMED-Rahmenverträgen und den kantonalen Anschlussverträgen beitreten.

Die genauen Schritte werden unter Vorgehensweise für unabhängige Ärzt*innen erläutert. Die verschiedenen Formulare sind beim MFÄF-Sekretariat abzugeben.

Beitrittsformular kantonale Tarifverträge (unabhängige Ärzt*innen)

Beitrittsformular TARMED-Rahmenverträge (MFÄF-Mitglieder und Kandidat*innen)

Beitrittsformulare TARMED-Rahmenvertrag, KVG und Tarifvertrag TARMED UVG/IVG/MVG (Nicht-Mitglieder)

 

Gesellschaften, die eine ZSR-Nummer erhalten möchten, müssen den TARMED-Rahmenverträgen und den kantonalen Anschlussverträgen beitreten (durch das zuständige medizinische Personal). Die genauen Schritte werden unter Vorgehensweise für Unternehmen erläutert. Die verschiedenen Formulare sind beim MFÄF-Sekretariat abzugeben.

Beitrittsformular kantonale Tarifverträge (Gesellschaften)

Zählung für den kantonalen Tarifverträge

Beitrittsformular TARMED-Rahmenverträge (MFÄF-Mitglieder und Kandidat*innen)

Beitrittsformulare TARMED-Rahmenvertrag, KVG und Tarifvertrag TARMED UVG/IVG/MVG (Nicht-Mitglieder)